Familie Sinz (Familienverband Sinz) ANNO 1164
Familienverband Sinz Sinß Sins Sinnß Sinns
Der Familienverband, der in seiner Art einzig in der Bundesrepublik ist, unterhält in Stuttgart ein Sekretariat, welches von Rudolf und Susanne Sinz geleitet wird. Der Präsident des Familienverbandes ist Rudolf Sinz aus Stuttgart. Verantwortlich für die Kasse ist Frau Brigitte Sinz aus Scheidegg/Allgäu. Der Familienverband gibt eine eigene Familienzeitung heraus, welche von Rudolf Sinz aus Stuttgart erstellt wird. Für Anfragen aus dem englisch sprechenden Raum steht das Sekretariat zur Verfügung.
Der Stammbaum der Sinz läßt sich fast lückenlos bis in das Jahr 1164 zurückverfolgen. Sie standen als Harnischmacher (Rüstungs- und Waffenschmiede ) im Dienste des Bischofs von Basel. Von dort aus haben sich die Familienmitglieder dieses Stammes in Österreich, in der Schweiz, in Frankreich, Italien und später auch in Nord und Süd Amerika angesiedelt. In allen Gegenden der Bundesrepublik trifft man auch auf Sinz, Sinß oder Sins. Ab dem Jahre 1521 kann man die Sinz im Mitteldeutschen Raum finden. Von Basel über Breslau verbreitete sich die Familie in Sachsen und Thüringen.
Der Familienverband wurde 1936 in Frauenstein, bei Wiesbaden gegründet. Gründungsmitglieder kamen auch aus Dresden an den Rhein. Schon vor dem 2. Weltkrieg wurde eine rege Familienforschung betrieben. Heute forschen ganz intensiv in den alten Kirchenbüchern und Archiven Robert Sinß, aus Oestrich/Rhein und Rudolf Sinz aus Stuttgart.
Teilweise sind auch alte Fotos von den Vorfahren zu sehen. Man kann auch sehr viel Geschichtliches über diese große Sippe erfahren. Lesenswert die Lebensbeschreibung des Johann Sinz, damals Steuereinnehmer in Sachsen, der um 1638 in Pretzsch geboren wurde. Diese Lebensbeschreibungen betreffen ihn und seine Nachkommen. Insgesamt 96 DIN A 4 Seiten. Desweiteren die Reisebeschreibung von Christian August Sintz, welcher am 28. 1.1804 in Authausen geboren wurde und am 31. Mai 1839 mit einem Dreimastschiff nach Brasilien auswanderte. Desweiteren liegt in Kopienform das Bestallungsdekret (Aufgaben u. Pflichten) des Chursächsichen Forstmeisters Carl – Siegmund Sintz vor. Er ist am 16. 6.1718 in Pretzsch geboren und starb am 14. 3.1784 in Authausen. Ein Roman der unsere Deutsche Geschichte betrifft, beinhaltet der Lebenslauf des Karl – Sigismund Sinz, geb. 2. April 1790. Er beschreibt seinen Beruf als Forstvermesser in Sachsen und beschreibt den Weg als Soldat bis an den Rhein als Napoleon verjagt wurde.
Seit 1964 werden alljährlich die großen Familientreffen ununterbrochen durchgeführt, zu denen die Familienmitglieder aus aller Welt anreisen. Wo die Treffen stattgefunden haben lässt sich im Archiv nachlesen (Siehe hierzu bisherige Treffen im Bereich Historie unter Archiv zu finden).
Seit 1987 wird eine Jahreschronik geführt. In dieser jährlichen Chronik wird über das alljährliche Familientreffen berichtet. Die Chronik des Familienverbandes wurde seit 1987 von Helene König, geborene Sinz, aus Nierstein geführt. Und zur Zeit von Robert Sinß aus Oestrich/Rhg. leider nicht mehr fortgeführt. Aber auch über die Regionaltreffen wird geschrieben. Außerdem kann man über Familienfeiern, Geburtstage, Hochzeiten, Geburten nachlesen. Auch den Verstorbenen gedenkt man.
Die nächsten Treffen sind im Mitteilungsblatt und auf der Seite unter dem Punkt "Termine" untergebracht.
Ausserdem werden sogenannte Regionaltreffen abgehalten. Das sind kleinere Treffen von Familienmitgliedern im Regionalen Raum. So treffen sich immer am 2.Wochenende im September, Samstags alle Sinz - Sinß - Sins und Sinss in Windesheim an der Nahe. Der Treffpunkt ist das Gasthaus „Zur Stadt Bingen“. Ab 14 Uhr heißt es dort: „ Die Sinze von nah und fern kommen nach Windesheim ganz gern“. Immer am 3. Oktober wird rund um Stuttgart oder auf der Schwäbischen Alb ein Wandertag veranstaltet. Im österreichischen Sulzberg oder Doren bei Bregenz findet das Regionaltreffen immer Mitte oder Ende Oktober statt.
Zu den Familientagungen und Regionaltreffen können auch Familien kommen welche nicht dem Familienverband angehören. Es kann jeder kommen der den Namen auch in abgewandelter Form oder als geborene trägt, oder Verwandtschaftliche Beziehungen zu diesem bürgerlichen Geschlecht unterhält.